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Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 23 - Immobilien
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-2960
- Bemerkung
- (Heike Kolter, Fachbereichsleiterin Immobilien)
- immobilienamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/immobilien
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
- Formulare
-
Ausführliche Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Vermietung der Turnhallen an Vereine erfolgt schuljahresweise.
Das Schuljahr 2022/2023 neigt sich dem Ende zu, deshalb bedarf es baldmöglichst Ihrer Antragstellung zur Hallennutzung für das neue Schuljahr 2023/2024.
Für das Schuljahr 2023/2024 steht Ihnen, wie bereits in den Vorjahren, ein Antragsformular zur Verfügung. Die Anträge für das Schuljahr 2023/2024 sind gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Cottbus bis zum 31.05.2023 einzureichen. -
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Bearbeitung Ihrer Anträge ist nur bei Vollständigkeit möglich. Es sind folgende Angaben zu machen:
- Teilnehmerzahl sowie Altersstruktur
- E-Mail-Kontakt und eine Rückrufnummer ist anzugeben
Bitte beachten Sie den Abgabetermin (31.05.2023), da Ihre Anträge ansonsten nicht vollumfänglich Berücksichtigung finden können.
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Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
keine
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Fristen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Anträge für das neue Schuljahr 2023/2024 sind bis zum 31.05.2023 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn für eine einmalige Veranstaltung einzureichen.
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Telefon: 0355 612-2958
- Fax: 0355 612-132958
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Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Vermietung von Räumen und Anlagen in Schulen erfolgt auf der Grundlage der Satzung .
Die Nutzerordnung für städtische Sporthallen ist in den jeweiligen Einrichtungen ausgehängt. Die darin aufgeführten Punkte sind unbedingt zu beachten.