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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 66 - Grün- und Verkehrsflächen
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Bemerkung:
- (Technisches Rathaus Kathrin Hauzenberger, Fachbereichsleiterin Grün- und Verkehrsflächen)
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4615
- Bemerkung
- (Sekretariat: Tiefbau)
- Telefon
- +49 355 612-2715
- Bemerkung
- (Sekretariat: Bereich Grün)
- tiefbauamt@cottbus.de
- Bemerkung
- (Bereich Tiefbau)
- gruenflaechenamt@cottbus.de
- Bemerkung
- (Bereich Grünflächen)
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/gruen
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
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Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
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Erforderliche Unterlagen
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
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Gebühren
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
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Ablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
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Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
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Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
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Zuständigkeit
kommunale Friedhofsverwaltung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Friedhofsverwaltung:- Leiterin: 0355 612-4671
- Grabstättenverwaltung: 0355 612-4672
- Betriebswirtschaft: 0355 612-4670
- Bestattungen Stadt : 0355 612-4674
- Bestattungen Stadtteile : 0355 612-4675
ÖffnungszeitenE-Mail-Adresse -
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz