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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine Grabstätte kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag einholen.
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 66 - Grün- und Verkehrsflächen
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Bemerkung:
- (Technisches Rathaus Kathrin Hauzenberger, Fachbereichsleiterin Grün- und Verkehrsflächen)
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4615
- Bemerkung
- (Sekretariat: Tiefbau)
- Telefon
- +49 355 612-2715
- Bemerkung
- (Sekretariat: Bereich Grün)
- tiefbauamt@cottbus.de
- Bemerkung
- (Bereich Tiefbau)
- gruenflaechenamt@cottbus.de
- Bemerkung
- (Bereich Grünflächen)
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/gruen
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
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Formulare
schriftlicher Antrag
Download
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Ausführliche Beschreibung
Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
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Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
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Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.
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Gebühren
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
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Ablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
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Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.
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Zuständigkeit
kommunale Friedhofsverwaltung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Friedhofsverwaltung:
- Leiterin: 0355 612-4671
- Grabstättenverwaltung: 0355 612-4672
- Betriebswirtschaft: 0355 612-4670
- Bestattungen Stadt : 0355 612-4674
- Bestattungen Stadtteile : 0355 612-4675
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
E-Mail-Adresse
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Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz