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Hausgeburt anzeigen

Jede Geburt muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Kommt Ihr Kind im Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung der Geburtshilfe zur Welt, erfolgt die Anzeige durch diese Einrichtung. Bei Hausgeburten sind die Eltern zur Anzeige verpflichtet.

Ihre zuständige Stelle

Standesamt

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Ausführliche Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
  • Erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    •  bei miteinander verheirateten Eltern
      •  Geburtsurkunden
      •  Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    •  bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      •  Geburtsurkunde der Mutter
      •  falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        •  Geburtsurkunde des Vaters
        •  ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

     Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

  • Gebühren

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben:

    Diese richten sich nach den Tarifstellen 12.4.1 sowie 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    1 Geburtsurkunde für das Kind 15,00 €
    für jede weitere Ausfertigung dieser Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 7,50 €

  • Ablauf

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt, benachrichtigt die Einrichtung das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.

    Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie persönlich dem zuständigen Standesamt dann innerhalb einer Woche vorlegen. Eine telefonische oder schriftliche Anzeige ist unzulässig.

  • Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

  • Zuständigkeit

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
     
    Telefon
    612 3364 oder 612 3369
    Fax
    0355 612 13 3364 oder 0355 612 13 3366
  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref. 23

  • Fachlich freigegeben am
    06.02.2023