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Amtsblatt
Amtliche Bekanntmachungen werden im Amtsblatt veröffentlicht
Ihre zuständige Stelle
Pressebüro
- Straße:
- Neumarkt 5
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
-
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Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-2030
- Bemerkung
- (Jan Gloßmann, Leiter des Pressebüros)
- Fax
- +49 355 612-132030
- pressebuero@cottbus.de
- WWW Adresse
- http://www.cottbus.de/presse
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
-
Ausführliche Beschreibung
Amtliche Bekanntmachungen von beispielsweise Gesetzestexten, Ausschreibungen, Satzungen oder Tagesordnungen von politischen Gremien werden im eigenen Amtsblatt der zuständigen Ministerien oder der jeweiligen Kommune veröffentlicht. Diese Bekanntmachungen sind Grundvoraussetzungen für die Wirksamkeit von rechtsgültigen Vorschriften.
Demnach sind Amtsveröffentlichungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene möglich. Sie können Leserinnen und Lesern online oder in Papierform entgeltpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Amtliche Bekanntmachungen von beispielsweise Gesetzestexten, Ausschreibungen, Satzungen oder Tagesordnungen von politischen Gremien werden im eigenen Amtsblatt der der Stadt Cottbus/Chóśebuz veröffentlicht. Diese Bekanntmachungen sind Grundvorraussetzungen für die Wirksamkeit von rechtsgültigen Vorschriften.