Verwaltungsleistungen suchen
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen
Ort suchen
Erstwohnsitzprämie
Was ist eine Erstwohnsitzprämie und wie können Sie sie erhalten?
Ihre zuständige Stelle
Stadtbüro
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3333
- Bemerkung
- (Hotline)
- Telefon
- +49 355 612-2070
- Bemerkung
- (Stadtbüro)
- stadtbuero@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/stadtbuero
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)Hinweis:
Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
- im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro"
- über unseren Telefonservice 0355 6123333
- per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de
- über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
- Formulare
-
Ausführliche Beschreibung
An manchen Orten erhalten Sie eine Prämie in Form eines Begrüßungsgeldes, wenn Sie sich mit Erstwohnsitz anmelden.
-
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Anspruchsberechtigte müssen in mindestens zwei Gemeinden in Deutschland gemeldet sein und sich bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Bonus beantragt wird, in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet haben.
-
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Personaldokument
- Nachweise
- Studienbescheinigung, Registrier- bzw. Matrikelnummer, Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung
- für das aktuelle Wintersemester bzw.
- Ausbildungs- oder Schuljahr
- Studienbescheinigung, Registrier- bzw. Matrikelnummer, Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung
- zur Überweisung der finanziellen Zuwendung werden fogende Angaben zum Konto benötigt
- Kreditinstitut
- IBAN
- BIC
-
Ablauf
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Anträge auf die genannte Leistung sind persönlich und jährlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. beim Fachbereich Bürgerservice / Stadtbüro zu stellen.
- Vorzugsweise senden Sie Ihre Unterlagen vollständig innerhalb des genannten Zeitraumes an stadtbuero-ewm@cottbus.de
- Mit dem Antrag sind die Studienbescheinigung für das aktuelle Semester, der Ausbildungsvertrag oder eine Schulbescheinigung einzureichen.
- Die Entscheidung über die gestellten Anträge und die Überweisung der finanziellen Zuwendung erfolgt bis zum 30.04. des Folgejahres.
-
Fristen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Anträge auf die genannte Leistung sind persönlich und jährlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. beim Fachbereich Bürgerservice / Stadtbüro zu stellen.
-
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz