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Erstwohnsitzprämie

Was ist eine Erstwohnsitzprämie und wie können Sie sie erhalten?

Ihre zuständige Stelle

Stadtbüro

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle

    Kontakt

    Telefon
    +49 355 612-3333
    Bemerkung
    (Hotline)
    Telefon
    +49 355 612-2070
    Bemerkung
    (Stadtbüro)
    E-Mail
    stadtbuero@cottbus.de
    WWW Adresse
    https://www.cottbus.de/stadtbuero

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich)
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
    Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Hinweis:

    Möglichkeiten zur Terminvereinbarung

    • über unseren Telefonservice 0355 6123333
    • per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de
    • über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars
    Terminvergabe online
    zur online Terminvergabe

    Barrierefreiheit

    Aufzug vorhanden: Keine Angabe
    Rollstuhlgerecht: Keine Angabe

  • Formulare
  • Ausführliche Beschreibung

    An manchen Orten erhalten Sie eine Prämie in Form eines Begrüßungsgeldes, wenn Sie sich mit Erstwohnsitz anmelden.

  • Voraussetzungen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Anspruchsberechtigte müssen in mindestens zwei Gemeinden in Deutschland gemeldet sein und sich bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Bonus beantragt wird, in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet haben.
  • Erforderliche Unterlagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Personaldokument
    • Nachweise
      • Studienbescheinigung, Registrier- bzw.  Matrikelnummer, Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung
        • für das aktuelle Wintersemester bzw.
        • Ausbildungs- oder Schuljahr
    • zur Überweisung der finanziellen Zuwendung werden fogende Angaben zum Konto benötigt
      • Kreditinstitut
      • IBAN
      • BIC
  • Ablauf
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Anträge auf die genannte Leistung sind persönlich und jährlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. beim Fachbereich Bürgerservice / Stadtbüro zu stellen.
    • Vorzugsweise senden Sie Ihre Unterlagen vollständig innerhalb des genannten Zeitraumes an stadtbuero-ewm@cottbus.de
    • Mit dem Antrag sind die Studienbescheinigung für das aktuelle Semester, der Ausbildungsvertrag oder eine Schulbescheinigung einzureichen.
    • Die Entscheidung über die gestellten Anträge und die Überweisung der finanziellen Zuwendung erfolgt bis zum 30.04. des Folgejahres.
  • Fristen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Anträge auf die genannte Leistung sind persönlich und jährlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. beim Fachbereich Bürgerservice / Stadtbüro zu stellen.
  • Rechtsgrundlage(n)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz