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Kulturfeste in Brandenburg
Hier finden Sie Informationen über kulturelle Veranstaltungen
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 72 - Umwelt und Natur
- Straße:
- Neumarkt 5
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-2750
- Bemerkung
- (Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur)
- Telefon
- +49 355 612-2755
- Bemerkung
- (Sekretariat)
- Fax
- +49 355 612-132704
- umweltamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/umwelt_natur
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
- Formulare
-
Ausführliche Beschreibung
In Brandenburg finden vielfältige kulturelle Veranstaltungen statt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Das Umweltamt erteilt Ausnahmegenehmigungen für die Benutzung von Tongeräten bei Veranstaltungen
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Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Antrag
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) V in der aktuell gültigen Fassung
- Gebühr: 10,00 - 767,00 €
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Zuständigkeit
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Telefon: 0355 612- 2748
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Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Landesimmissionsschutzgesetz § 10
- Landesimmissionsschutzgesetz § 11
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Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
- Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist ein entsprechender Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
- Eine persönliche Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde ist notwendig zwecks Beratung.