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Kulturfeste in Brandenburg

Hier finden Sie Informationen über kulturelle Veranstaltungen

Ihre zuständige Stelle

Fachbereich 72 - Umwelt und Natur

Straße:
Neumarkt 5
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare
  • Ausführliche Beschreibung

    In Brandenburg finden vielfältige kulturelle Veranstaltungen statt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Das Umweltamt erteilt  Ausnahmegenehmigungen für die Benutzung von Tongeräten bei Veranstaltungen

  • Erforderliche Unterlagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Antrag

  • Gebühren

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) V in der aktuell gültigen Fassung
    • Gebühr: 10,00 - 767,00 €
  • Zuständigkeit
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Telefon: 0355 612- 2748

  • Rechtsgrundlage(n)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Landesimmissionsschutzgesetz § 10
    • Landesimmissionsschutzgesetz § 11
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
    • Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist ein entsprechender Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
    • Eine persönliche Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde ist notwendig zwecks Beratung.