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Mülltonne Anmeldung

An wen muss ich mich wegen An-, Ab- oder Ummeldung der Mülltonne wenden?

Ihre zuständige Stelle

Amt 70 - Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung

Adressart:
Adresse
Straße:
Berliner Straße 6
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Neumarkt 5
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
  • Ausführliche Beschreibung

    Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig). 

    Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

  • Voraussetzungen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Sie sind Grundstückseigentümer.

  • Erforderliche Unterlagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Der Antrag befindet sich im gedrucktem Abfallkalender auf Seite 5 oder im Downloadbereich des Amtes.

  • Gebühren

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Gebührensatz pro Jahr nach § 2 (2) Abfallgebührensatzung

  • Fristen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Die An-, Ab- und Ummeldung der Abfallbehälter ist bis zum 15. des Monats für den ersten Tag des Folgemonats möglich.

  • Zuständigkeit
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Telefon: 0355/ 612-2753

                  0355/ 612-2761

  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Eine An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern erfolgt nur im Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. oder über ein Onlineformular.
    Das Mindestvorhaltevolumen für Restabfall beträgt 7,5 l pro Person/Woche. Es werden alle Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, angerechnet.