Verwaltungsleistungen suchen
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen
Poller - Chipkarte / Berechtigung beantragen
Wie beantrage ich eine Poller- / Chipkarte?
Ihre zuständige Stelle
Sicherheitszentrum
- Straße:
- Berliner Straße 154
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3456
- sicherheitszentrum@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/sicherheitszentrum
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja -
Weitere zuständige Stellen
-
Untere Straßenverkehrsbehörde
Kontakt
- Straße:
- Berliner Straße 6
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Straße:
- Neumarkt 5
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Bemerkung:
- (Fachbereich Ordnung und Sicherheit/ Servicebereich Untere Straßenverkehrsbehörde)
- Telefon
- +49 355 612-4730
- Bemerkung
- (Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)
- Fax
- +49 355 612-134730
- strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/strassenverkehr
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: -
-
Untere Straßenverkehrsbehörde
-
Ausführliche Beschreibung
In einigen Städten und Gemeinden von Brandenburg werden im Rahmen der Verkehrsberuhigung elektrisch versenkbare Poller installiert. Nur einem berechtigten Personenkreis aus Anwohnern, Geschäftsbetreibern und Mietern von Stellplätzen sowie Polizei und Rettungskräften ist eine Zufahrt möglich. Die Öffnung des Pollers erfolgt zumeist mittels einer Chipkarte oder über das Smartphone.