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Einfache Melderegisterauskunft
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die...
Ihre zuständige Stelle
Stadtbüro
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
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Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3333
- Bemerkung
- (Hotline)
- stadtbuero@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/stadtbuero
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)Hinweis:
Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
- im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro"
- über unseren Telefonservice 0355 6123333
- per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de
- über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
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Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
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Ausführliche Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
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Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
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Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der anfragenden Person
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Gebühren
Automatisierte Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte
5,00 € je nachgefragte Person
Schriftliche Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte
10,00 € je nachgefragte Person
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Gebühr je nachgefragter Person 10,00 bis 12,00 €
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Ablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der für den Wohnort der gesuchten Person zuständigen Meldebehörde beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
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Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
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Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice) - Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Eine einfache Melderegisterauskunft an betroffene Personen und durch Dritte (an nicht betroffene Personen) kann nur auf Antrag erteilt werden.
- Werden Melderegisterauskünfte für gewerbliche Zwecke, Werbung oder Adresshandel gewünscht benötigt, sind keine Auskünfte zulässig.
- Die anfragende Person muss sich legitimieren.
- Möglichkeiten der Beantragung
- Der Antrag kann persönlich im Stadtbüro gestellt werden.
- Es erfolgt keine sofortige Bearbeitung.
- Die Auskunft wird mit der Post zugesandt.
- Der Antrag kann auch schriftlich durch Anschreiben, Fax, E-Mail oder elektronisch erfolgen.
- Ein Formular zur schriftlichen Beantragung ist unter Formulare hinterlegt.
- E-Mail Anschrift - Melderegisterauskunft@cottbus.de (Melderegister@cottbus.de)
- elektronisch über - https://www.cottbus.de/abfrage/stadtbuero/vorgang.pl?id=3243
- Der Antrag kann persönlich im Stadtbüro gestellt werden.
- Eine einfache Melderegisterauskunft enthält gemäß § 44 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende Angaben:
1. Familiennamen
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. gegenwärtige Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
5. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.
- Eine einfache Melderegisterauskunft an betroffene Personen und durch Dritte (an nicht betroffene Personen) kann nur auf Antrag erteilt werden.
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerim des Innern
Dr. Laier, RL VII2
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Fachlich freigegeben am
05.11.2015