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Kommunale Sporthalle, Anmietung
Hier erfahren Sie, ob die Möglichkeit besteht, kommunale Sporthallen zu mieten
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 23 - Immobilien
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
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Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-2960
- Bemerkung
- (Heike Kolter, Fachbereichsleiterin Immobilien)
- immobilienamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/immobilien
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Schulische Sporthallen sowie Sportplätze können außerhalb der Schulzeit von Dritten zu Trainingszwecken oder für Einzelveranstaltungen gemietet werden. Die Benutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung und ist nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer gestattet.
Die Sporthallenbelegung gibt einen Überblick über die Nutzung der Sportanlagen der Kommunalverwaltung
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Fristen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Für eine einmalige Veranstaltung beträgt die Frist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
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Zuständigkeit
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Telefon: 0355 612-2958
- Fax: 0355 612-132958
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Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Vermietung von Räumen und Anlagen in Schulen erfolgt auf der Grundlage der Satzung . Ein formloser Antrag ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an das Immobilienamt zu richten.
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Weitere Informationen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Beachten Sie bitte, dass in den Anträgen die Teilnehmeranzahl sowie die Altersstruktur einzutragen ist. Zudem bitten wir Sie einen E-Mail-Kontakt und eine Rückrufnummer anzugeben, damit Sie in dringenden Fällen kurzfristig informiert werden können.
Die Bearbeitung Ihrer Anträge ist nur bei Vollständigkeit möglich.