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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Welche Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden von der Kommune angeboten?
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 51 - Jugendamt
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3515
- Bemerkung
- (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
- jugendamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/jugendamt
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
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Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe) insbesondere folgende Hilfearten gewährt:
- Erziehungsberatung 28 SGB VIII
- Soziale Gruppenarbeit (S 29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (S 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (S 31 SGB VIII)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (S 32 SGB VIII)
- Vollzeitpflege 33 SGB VIII)
- Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform (S 34 SGB VIII)
- Intensive pädagogische Einzelbetreuung (S 35 SGB VIII)
Weitere Leistungen, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanziell umgesetzt werden, sind Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter oder Väter und Kinder (S 19 SGB VIII)