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Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen Anzeige

Wenn Sie Sprengarbeiten durchführen wollen, zeigen Sie dies bei der dort zuständigen Ordnungsbehörde an.

Ihre zuständige Stelle

Ordnungsaufgaben und Vollzugsdienst

Adressart:
Adresse
Straße:
Berliner Straße 154
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Neumarkt 5
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein


    Download

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
  • Ausführliche Beschreibung

    Als verantwortliche Person für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie die Sprengung Ihrer örtlich zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.

    Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen nach Erstattung der Anzeige müssen Sie ebenfalls anzeigen.

    Voraussetzung ist, dass Sie Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder nach § 27 Sprengstoffgesetz sind.

    Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind (zum Beispiel in Steinbrüchen).

  • Voraussetzungen

    Erlaubnis nach § 7 oder nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Die  Ausnahmegenehmigung wird nur Personen über 18 Jahren erteilt.

  • Erforderliche Unterlagen

    In der Anzeige führen Sie auf:

    • Ort, Tag und Zeitpunkt der Sprengung (bei mehreren Sprengungen der Zeitraum, in dem sie vorgenommen werden sollen),
    • Name und Anschrift der für die Sprengung verantwortlichen Personen sowie
    • Nummer, Datum und ausstellende Behörde der gültigen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes und des gültigen Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes.  

    Außerdem führen Sie folgende Angaben beziehungsweise Unterlagen bei:

    • Beschreibung der Sprengarbeiten nach
      • Art, Verfahren und Umfang der Sprengungen
    • sprengtechnische Daten, wie
      • Art und Höchstmenge der je Sprengung zu verwendenden Sprengstoffe und Zündmittel
    • Entfernung der Sprengstellen zu besonders schutzbedürftigen Gebäuden und Anlagen in einem Umkreis von mindestens 1000 Meter, insbesondere zu
      • Krankenhäusern, Schulen, Alten- und Kinderheimen, Sportanlagen und Spielplätzen
    • Sicherungsmaßnahmen, insbesondere
      • Deckungsräume für Beschäftigte, Absperrmaßnahmen an Verkehrswegen sowie Vorkehrungen zum Schutz benachbarter Wohn- und Arbeitsstätten gegen Steinflug, Erschütterungen, Sprengschwaden und Lärm
    • maßstäblicher Lageplan (Absperrplan) oder Unterlagen mit Angaben über die Entfernung der Sprengstellen von Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von mindestens 300 Meter
    • sofern erforderlich:
      • Berechnungs- und Planungsunterlagen
      • Sachverständigengutachten
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Antragsformular
    • Für Klasse III / IV ist Berechtigungsschein/Erlaubnisschein vom Amt für Arbeitsschutz notwendig.
  • Gebühren

    keine

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Entsprechend der Dritten VO zur Änderung der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostVÄndV ) und der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung(Geb0MUNR)
  • Ablauf

    Bevor Sie Sprengungsarbeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen durchführen, zeigen Sie diese schriftlich an:

    • Es genügt eine formlose Anzeige.
    • Fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen/Mitteilungen bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde, in deren Bezirk gesprengt werden soll, ein.
  • Fristen

    Anzeigefrist: 

    • mindestens 4 Wochen vor Beginn der Sprengungen, wenn mehrere gleichartige Sprengungen innerhalb einer Betriebsstätte oder zur Durchführung eines Vorhabens vorgenommen werden sollen, und
    • Vorliegen bei der Ordnungsbehörde mindestens 1 Woche vor jeder sonstigen Sprengung (Einzelsprengung)    
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    • Antragstellung 2 Wochen vorher
    • In der Nähe von Flugplätzen, Eisenbahnlinien etc. 4 Wochen vorher
  • Zuständigkeit

    örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk gesprengt werden soll

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Telefon: 0355 612 - 2312 oder 2349 
  • Weitere Ansprechpunkte

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

    Abteilung „Arbeitsschutz“

    Horstweg 57

    14478 Potsdam

    Fax: 0331 864335

    Tel.: 0331 86830

    E-Mail: lavg.office@lavg.brandenburg.de

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Der für die Maßnahme Verantwortliche muss aus dem Antrag eindeutig hervorgehen.
    • Der Verkauf von Pyrotechnik zum Jahreswechsel ist dem Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik einmalig anzuzeigen.
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

  • Fachlich freigegeben am
    10.12.2019