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Wohnsitz Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer...
Ihre zuständige Stelle
Stadtbüro
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3333
- Bemerkung
- (Hotline)
- stadtbuero@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/stadtbuero
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)Hinweis:
Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
- im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro"
- über unseren Telefonservice 0355 6123333
- per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de
- über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
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Formulare
Download
-
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
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Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Personalausweis oder Reisepass
- Abmeldung ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- muss bei der Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen
- Vollmacht, wenn sich der Bürger vertreten lässt
- ausgefülltes Abmeldeformular
- schriftliche Abmeldung
- ausgefülltes Abmeldeformular
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Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
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Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Telefon: 0355 612- 2070 -
Weitere Ansprechpunkte
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
- Rechtsgrundlage(n)
-
Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Bei Inlandsumzügen erfolgt keine Abmeldung.
- Die Abmeldeverpflichtung bleibt bestehen,
a) bei Verzügen in das Ausland,
b) sofern der Einwohner die alleinige Wohnung aufgibt, ohne eine Wohnung im Inland zu beziehen,
c) wenn der Einwohner eine von mehreren Wohnungen im Inland aufgibt, ohne zugleich eine neue Wohnung im Inland zu beziehen. - Gebühren - keine
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
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Fachlich freigegeben am
17.11.2015