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Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
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Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 51 - Jugendamt
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3515
- Bemerkung
- (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
- jugendamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/jugendamt
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
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Ausführliche Beschreibung
Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
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Zuständigkeit
Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte