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Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen

Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.

Ihre zuständige Stelle

Fachbereich 53 - Gesundheit

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare
  • Ausführliche Beschreibung

    Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.

    Hierzu gehören u. a.

    • Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
    • Gutachten nach dem Beihilferecht
    • Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
    • Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
    • Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
    • Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
    • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
    • Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
    • Gutachten nach dem Waffengesetz
    • Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
    • Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Weitere Untersuchungen:

    • Gutachten zur Feststellung der Adoptionseignung
    • Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt
    • Gutachten zur Feststellung eines Nachteilausgleichs bei Studierenden
    • Gutachten zur Notwendigkeit medizinischer- und therapeutischer Maßnahmen gemäß Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
    • Gutachten zur Prüfungsunfähigkeit (Schule, Studium)
  • Voraussetzungen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller/innen durchgeführt, die ihren Wohnsitz in Cottbus haben.

  • Erforderliche Unterlagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    • Personalausweis
    • Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u. ä.)
    • Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamtes
    • Namen und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte
    • Medikamentenplan
    • ausgefüllter Anamnesebogen

    Elektronische Datenträger (DVD/CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.

  • Gebühren

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Die Kosten trägt die untersuchte Person. Die Gebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cottbus berechnet.

  • Zuständigkeit

    Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.

  • Rechtsgrundlage(n)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (BbgGDG vom 23.04.2008)

  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.