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Aids Beratung
Wo wird in der Kommune eine Aids-Beratung angeboten?
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 53 - Gesundheit
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3215
- Bemerkung
- (Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
- Fax
- +49 355 612-3504
- gesundheitsamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/gesundheit
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe -
Weitere zuständige Stellen
-
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Kontakt
- Straße:
- Ostmerheimer Straße 220
- PLZ Ort:
- 51109 Köln, Stadt
- Telefon
- +49 221 8992-0
- Telefon
- +49 1805 555-444
- Bemerkung
- (Hotline: Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Kostenpflichtig. 0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min. Alternative Telefonnummer: Tel.: +49 221 8920-31 Erreichbarkeit: Mo: 10:00 - 22:00 Uhr Di: 10:00 - 22:00 Uhr Mi: 10:00 - 22:00 Uhr Do: 10:00 - 22:00 Uhr Fr: 10:00 - 18:00 Uhr Sa: 10:00 - 18:00 Uhr So: 10:00 - 18:00 Uhr)
- Fax
- +49 221 8992-300
- poststelle@bzga.de
- WWW Adresse
- https://www.aidsberatung.de/
- WWW Adresse
- http://www.gib-aids-keine-chance.de/beratung/beratungsfinder.php
- WWW Adresse
- http://www.gib-aids-keine-chance.de/beratung/fremdsprachige_beratung.php
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: -
-
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
-
Formulare
Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)
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Ausführliche Beschreibung
Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können z. B. sein:- Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
- Safer Sex Regeln
- Risiko-Einschätzung
- HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
- Risiken im Bereich Prostitution
- Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
- Ansteckungsrisiken im Alltag
- AIDS-Angst
- Umgang mit positivem Testergebnis
- Leben mit HIV
- Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
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Voraussetzungen
Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal
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Erforderliche Unterlagen
Keine
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Gebühren
Keine
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Ablauf
Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung
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Bearbeitungsdauer
Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall
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Fristen
Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es – je nach Testverfahren – ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.
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Zuständigkeit
Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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Fachlich freigegeben am
05.11.2021