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Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Unter welchen Umständen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten?
Ihre zuständige Stelle
Untere Straßenverkehrsbehörde
- Adressart:
- Adresse
- Straße:
- Berliner Straße 6
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Adressart:
- Postanschrift
- Straße:
- Neumarkt 5
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Bemerkung:
- (Fachbereich Ordnung und Sicherheit/ Servicebereich Untere Straßenverkehrsbehörde)
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4730
- Bemerkung
- (Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)
- Fax
- +49 355 612-134730
- strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/strassenverkehr
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
- Formulare
-
Ausführliche Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
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Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Voraussetzung für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung in einem Bewohnerparkbereich ist, dass der Firmensitz in der Bewohnerparkzone liegt.
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Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Allgemeinen benötigen Sie folgende Unterlagen:
• formlosen Antrag mit Anschriftund Telefonnummer
• Grund der Genehmigung (z.B. zum Be- und Entladen, Baumaßnahme, Umzug)
• Art der Genehmigung (z.B. Gehwegparken, Befreiung von Z 286 oder Z 290)
• Geltungsbereich (z.B. Straßenbezeichnung, Stadtgebiet)
• Geltungsdauer (höchstens 1 Jahr)
• Zeitbegrenzung (z.B. Parkdauer, werktags, Montag-Freitag)
• Kennzeichen (in begründeten Fällen bis maximal 5 Kennzeichen), es kann aber nur jeweils ein Fahrzeug diese Genehmigung nutzen
• zusätzlicher Nachweis für soziale Dienste, aus dem hervorgeht, dass Sie im Rahmen der Pflegeversicherung tätig sindFür die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Bewohnerparkbereich muss der formlose Antrag zusätzlich zu den allgemeinen Angaben auch die zum Kennzeichen und der Gültigkeitsdauer enthalten.
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Es wird eine Gebühr nach §§ 1 bis 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) des Landes Brandenburg erhoben.
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Bewohnerparkbereich richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Gültigkeitsdauer.
Es kann beantragt werden:
- bis zu 1 Monat
- bis zu 3 Monaten
- bis zu 6 Monaten
- bis zu 9 Monaten
- pro Jahr
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Zuständigkeit
Zustaändig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
0355 612-4731
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Vor Ablauf der jeweiligen Genehmigung muss eine erneute Verlängerung beantragt werden.
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Weitere Informationen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Die Entscheidung obliegt dem Fachamt und wird im Einzelfall geprüft.