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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?
Ihre zuständige Stelle
Untere Straßenverkehrsbehörde
- Adressart:
- Adresse
- Straße:
- Berliner Straße 6
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Adressart:
- Postanschrift
- Straße:
- Neumarkt 5
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Bemerkung:
- (Fachbereich Ordnung und Sicherheit/ Servicebereich Untere Straßenverkehrsbehörde)
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4730
- Bemerkung
- (Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)
- Fax
- +49 355 612-134730
- strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/strassenverkehr
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
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Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Antrag zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes oder zum Tragen des Schutzhelmes
- Ärztliche Bescheinigung
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung bis 50% wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben.
- Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung über 50% sind von der Gebühr befreit.
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Zuständigkeit
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Telefon
0355 612-4710
- Rechtsgrundlage(n)