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Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

Informationen zur Beglaubigung

Ihre zuständige Stelle

Stadtbüro

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare
  • Ausführliche Beschreibung

    Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.

  • Erforderliche Unterlagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Vorlage des Originalzeugnisses
  • Gebühren

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Die Gebühr für die Beglaubigung von Zeugnissen beträgt 5,00 Euro.

  • Zuständigkeit
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
    Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Eine Beglaubigung der Zeugniskopie ist nur bei Vorlage des Originals möglich.
    • Ausländische Zeugnisse, können nur beglaubigt werden, wenn eine Übersetzung von einem amtlich - in Deutschland - anerkannten Übersetzer in deutscher Sprache beigefügt ist.

       
      • Certification of various alien official documents such as
        • References, certificates and copies of testimonials and vocational school reports/ professional qualifications as well as university examinations and academic degrees and training qualification
          can only be certified on one condition that the translation has been done by an officially license translator here in Germany.
          In addition to an accurate- certified translation this notarial document has to be presented to the office holder.
      • unter Formulare ist die  Voraussetzung für Beglaubigung ausländischer Unterlagen in englisch und arabisch hinterlegt
  • Fachlich freigegeben durch

    Durch Landesredaktion erstellt