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Unterschriften Beglaubigung

Wer beglaubgt Unterschrifen?

Ihre zuständige Stelle

Stadtbüro

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Ausführliche Beschreibung
    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
  • Erforderliche Unterlagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Personalausweis oder Reisepass
  • Gebühren

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Gebühr: 2,10 €
  • Zuständigkeit
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
    Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Eine Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Dienstkraft entweder persönlich
      vollzogen oder persönlich anerkannt wird.