Verwaltungsleistungen suchen

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Ausbildungsförderung Beratung

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Ihre Studierendenvertretung berät Sie individuell zu Fördermöglichkeiten.

Ihre zuständige Stelle

Fachbereich 51 - Jugendamt

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

    Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

    Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.

  • Voraussetzungen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen

    keine

  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.

  • Bearbeitungsdauer

    keine

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt Ausbildungsförderung (Amt für Ausbildungsförderung )

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Anschrift

    Jugendamt
    Karl-Marx-Str. 67
    03044 Cottbus

    Lage (Stadtkarte)

    Adresse auf dem Stadtplan anzeigen(Luftbild)

    Telefon

    0355 612-3514
    0355 612-3535
    0355 612-3546

    Email-Adresse

    bafoeg@cottbus.de

  • Rechtsgrundlage(n)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
    Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG)
     

  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“)
    Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründung zu ermutigen. Mit in Kraft treten des 3. Änderungsgesetzes zum AFBG sind ab 08/2016 auch die Vollzeitausbildungen zum Erzieher und Heilerziehungspfleger nach dem AFBG förderfähig.

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderung (BAföG) werden für schulische Ausbildungen nach Maßgabe dieses Gesetzes bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet.

    Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
    Anspruch auf Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    06.05.2020