Verwaltungsleistungen suchen
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen
Ausbildungsförderung Beratung
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Ihre Studierendenvertretung berät Sie individuell zu Fördermöglichkeiten.
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 51 - Jugendamt
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3515
- Bemerkung
- (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
- jugendamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/jugendamt
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
-
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
-
Ausführliche Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.
-
Voraussetzungen
keine
-
Erforderliche Unterlagen
keine
-
Gebühren
keine
-
Ablauf
Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.
-
Bearbeitungsdauer
keine
-
Fristen
keine
-
Zuständigkeit
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Kontakt Ausbildungsförderung (Amt für Ausbildungsförderung )
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Anschrift
Jugendamt
Karl-Marx-Str. 67
03044 CottbusLage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen(Luftbild)
Telefon
0355 612-3514
0355 612-3535
0355 612-3546Email-Adresse
bafoeg@cottbus.de
-
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG)
-
Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründung zu ermutigen. Mit in Kraft treten des 3. Änderungsgesetzes zum AFBG sind ab 08/2016 auch die Vollzeitausbildungen zum Erzieher und Heilerziehungspfleger nach dem AFBG förderfähig.Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderung (BAföG) werden für schulische Ausbildungen nach Maßgabe dieses Gesetzes bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet.Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
Anspruch auf Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben. - Weitere Informationen
-
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
-
Fachlich freigegeben am
06.05.2020