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Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz

Ihre zuständige Stelle

Fachbereich 72 - Umwelt und Natur

Straße:
Neumarkt 5
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare
  • Ausführliche Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

  • Gebühren

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
  • Fristen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Mindestens einen Monat vor Beginn der Einleitung oder Einbringung ist die Anzeige einzureichen.
  • Rechtsgrundlage(n)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585); Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl.I/12, Nr.20);
    • Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung) vom 26. August 2009 (GVBl.II/09, Nr.29, S.598), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl.I/11, Nr.33)