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Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 72 - Umwelt und Natur
- Straße:
- Neumarkt 5
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-2750
- Bemerkung
- (Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur)
- Telefon
- +49 355 612-2755
- Bemerkung
- (Sekretariat)
- Fax
- +49 355 612-132704
- umweltamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/umwelt_natur
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
- Formulare
-
Ausführliche Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
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Fristen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Mindestens einen Monat vor Beginn der Einleitung oder Einbringung ist die Anzeige einzureichen.
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Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585); Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl.I/12, Nr.20);
- Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung) vom 26. August 2009 (GVBl.II/09, Nr.29, S.598), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl.I/11, Nr.33)