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Einschulungsuntersuchung Durchführung
Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 53 - Gesundheit
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
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Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3215
- Bemerkung
- (Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
- Fax
- +49 355 612-3504
- gesundheitsamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/gesundheit
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
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Formulare
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- Anamnesebogen Kita SEU (Elternfragebogen zur kinderärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt)
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
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Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Ärztliche Untersuchung für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen vom 6. – 18. Lebensjahr, die in Deutschland noch keine Schuluntersuchung hatten.
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Erforderliche Unterlagen
Impfausweis
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- gelbes Vorsorgeheft Ihres Kindes
- verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä
- eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass
- den ausgefüllten Fragebogen "Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Einschulung"
- ausgefüllter Fragebogen "Angaben zur kinder- und jugendärztlichen Untersuchung Ihres Kindes- Schulquereinsteiger ( Fragebogen)"
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Keine
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Ablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
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Bearbeitungsdauer
1 Stunde
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Fristen
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
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Zuständigkeit
Gesundheitsamt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Kinder-und JugendgesundheitsdienstE-Mail-AdresseTelefon: 0355 612-32310355 612-32390355 612-3218 für QuereinsteigerÖffnungszeiten -
Weitere Ansprechpunkte
Kinderärztin/Kinderarzt
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Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (vgl. Grundschulverordnung – GV § 4)
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Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Eine Untersuchung ist nur mit Terminvereinbarung der zuständigen Wohngebietsschule oder im Gesundheitsamt möglich.
- Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht bzw. der Fachbereich Gesundheit verständigt werden, damit dieser rechtzeitig durch den Fachbereich organisiert werden kann.
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Weitere Informationen
- Https://mbjs.brandenburg.de/bildung/weitere-themen/anmeldung-an-schulen.html
- Https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/flyer_einschulung-elterninformation_2018_druck_genehmigt.pdf
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 32
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Fachlich freigegeben am
11.06.2020