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Eheschließung Vollzug Besondere

  • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
  • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Ihre zuständige Stelle

Standesamt

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare

    Keine


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  • Ausführliche Beschreibung

    Für die Begründung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

    Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam, aufhebbar, oder ungültig ist.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch einen/e Standesbeamt*in.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Unser Trausaal im Stadthaus, Erich Kästner Platz 1, ist festlich eingerichtet und bietet für maximal 20 Gäste Platz. Aus brandschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine Erhöhung der Sitzplätze nicht möglich. Für die Anmeldung einer Eheschließung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. 

    Eheschließungen können aber auch außerhalb des Trausaales an folgenden Orten stattfinden:

    • Branitz:           Kontakt: Herr Liebig, Tel. 0355 7515-190, service@pueckler-museum.de
    • Staatstheater: Kontakt: Frau Feldhaus, Tel. 0355 78 24 121, v.feldhaus@bkc-f.de
    • Straßenbahn:  Kontakt: Cottbusverkehr, Tel. 0355 8662-230
    • Parkcafe:        Kontakt über CMT, Tel. 0355 7542-373
    • Planetarium:   Kontakt: Herr Thiele, Frau Brückner, Tel. 0355 7131-09
  • Voraussetzungen
    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Für die Beantragung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte zuerst telefonisch einen Termin mit uns, denn in diesem ersten Gespräch werden wir Sie umfassend zu den notwendigen nächsten Schritten beraten.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Für die Durchführung einer Eheschließung ist grundsätzlich die Prüfung der Ehevoraussetzung erforderlich. Auch dazu können Sie telefonisch einen Termin erfragen.

    Alle Antragsteller benötigen eine erweiterte Meldebescheinigung, einen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters und ein gültiges Personaldokument. Geschiedene oder Verwitwete benötigen den Nachweis über die Auflösung der vorhergehenden Ehe(n), d.h. Scheidungsurteil, Eheurkunde ggf. Sterbeurkunde. Haben Sie bereits gemeinsame Kinder, sind von diesen die Geburtsurkunde und die Vaterschaftsanerkennung und ggf. die Sorgeerklärungen vorzulegen.

    Zu dem Termin zur Anmeldung und Absprache, klären wir dann alle ihre Fragen rund um den organisatorischen Bereich Ihrer Hochzeit. Dazu können Sie gern den Vordruck "Unsere Eheschließung" ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.

    Alle heiratsentschlossenen ausländischen Staatsangehörigen bitten wir, uns per E-Mail zwecks zu beschaffender Unterlagen zu kontaktieren. Da gibt es im Anschluss dann eine detaillierte Information.

    In die E-Mail bitten wir Sie Ihre Namen, Geburtsdaten mit Geburtsort, Wohnsitz, Ihren Familienstand, Aufenthaltstitel und Staatsangehörigkeit mitzuteilen, damit wir Sie genau zu Unterlagen und Prozedere beraten können.

  • Gebühren

    • Einzelfallabhängig, kann variieren.
    • Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
  • Ablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

  • Fristen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Der Antrag auf Durchführung einer Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie in jedem Standesamt innerhalb von Deutschland heiraten, sofern Sie dort ein entsprechenden Termin vereinbart haben.

  • Zuständigkeit
    • kreisfreie Stadt, amtsfreie Stadt oder Gemeinde,
      Verbandsgemeinde oder Amt, in der/dem der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt liegt
    • Zuständig für die Vornahme der Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Wenn sich Fragen ergeben, können Sie uns gern unter folgenden Telefonnummern erreichen:

    • 0355 - 612 33 67
    • 0355 - 612 33 69
  • Weitere Ansprechpunkte

    Für die Anmeldung der Eheschließung:

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbezirk die kreisfreie Stadt, die amtsfreie Stadt oder Gemeinde, die Verbandsgemeinde oder das Amt des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts liegt

    Für die Vornahme der Eheschließung:

    jedes deutsche Standesamt

  • Rechtsgrundlage(n)
    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Die Reservierung des Eheschließungstermins ist maximal 1 Jahr (12 Monate) vorher möglich.

    Im Jahr 2024 können Sie an folgenden Samstagen heiraten, wobei manche Termine schnell vergriffen sind. Fragen Sie einfach nach !
    09.03., 30.03.
    13.04., 27.04.
    11.05., 18.05., 25.05.
    08.06., 15.06., 22.06., 29.06.
    20.07., 27.07.
    10.08., 24.08., 31.08.
    14.09.
    05.10.
    16.11.
    14.12.

    Für 2025 stehen folgende Samstage zur Verfügung:
    18.01.
    22.02.
    22.03.
    26.04.
    17.05.
    21.06.
    19.07.
    16.08.
    20.09.
    18.10.
    15.11.
    13.12.

    Im Branitzer Schloss ist die Eheschließung an folgenden Terminen im Jahr 2024 reservierbar: Freitag,19.07.2024 - 11:00 und 13:00 Uhr

    Für 2025 stehen folgende Eheschließungstermine im Branitzer Schloss zur Verfügung:

    16.05., 17.05.
    06.06., 20.06., 21.06.
    18.07.
    16.08.
    05.09., 19.09.


     

  • Fachlich freigegeben durch

    Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen

  • Fachlich freigegeben am
    13.10.2020