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Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 53 - Gesundheit
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3215
- Bemerkung
- (Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
- Fax
- +49 355 612-3504
- gesundheitsamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/gesundheit
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe -
Weitere zuständige Stellen
-
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Kontakt
- Straße:
- Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
- PLZ Ort:
- 14467 Potsdam
- Bemerkung:
- (Haus S)
- Straße:
- Postfach:
- Postfach Postfach 60 11 63
- PLZ Ort:
- 14469 Potsdam
- Telefon
- 0331 866-0
- Fax
- 0331 866-5108
- poststelle@msgiv.brandenburg.de
- Bemerkung
- (Allgemeine E-Mail-Adresse des Ministeriums)
- presse@msgiv.brandenburg.de
- Bemerkung
- (E-Mail-Adresse der Pressestelle des Ministeriums)
- poststelle.krypto@msgiv.brandenburg.de
- Bemerkung
- (E-Mail-Adresse für eine verschlüsselte Nachricht )
- WWW Adresse
- https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: JaVerkehrsanbindung
Tram
Straßenbahn: 91, 92, 93, 96, X98, 99 bis Haltestelle "Alter Markt"Bahn
Regionalbahn: IC 2132 , RE 1, RB 20, RB 21, RB 22; S7 bis Potsdam-HauptbahnhofBus
Bus: 606 (Haltestelle Schloßstraße); 695
-
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
-
Formulare
keine
-
Ausführliche Beschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
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Erforderliche Unterlagen
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
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Gebühren
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
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Ablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich.
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Fristen
Keine
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Zuständigkeit
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Brandenburgische Schulgesetz
- Kindertagesstättengesetz
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
23.07.2021