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Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen

Ihre zuständige Stelle

Fachbereich 53 - Gesundheit

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare

    keine


  • Ausführliche Beschreibung

    Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

    • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
    • die Mundhygiene zu verbessern
    • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
    • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

    Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.

    Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.

    Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)

  • Gebühren

    Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

  • Ablauf

    Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.

    Die Untersuchungen erfolgen jährlich.

  • Fristen

    Keine

  • Zuständigkeit

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

    Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    gesundheitsamt@cottbus.de

    Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

  • Rechtsgrundlage(n)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    •  Brandenburgische Schulgesetz
    •  Kindertagesstättengesetz
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    23.07.2021