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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Ihre zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde

Straße:
Karl-Marx-Str. 69
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Ausführliche Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

  • Voraussetzungen
    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Hauptwohnsitz in Cottbus
    - Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 2 Jahre, für Krankenkraftwagen mindestens 1 Jahr
    - Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
    - persönliche Vorsprache bei Antrag auf Verlängerung oder Ersatzausfertigung der Fahrgastbeförderung ist erforderlich

  • Erforderliche Unterlagen
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Erstantrag und für die Erteilung Krankenkraftwagen erforderlich)
     

  • Gebühren

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    43,90 Euro für die Erteilung einer Fahrgastbeförderung
    38,00 Euro für die Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
    Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

  • Ablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

  • Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall

  • Zuständigkeit

    Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

  • Weitere Ansprechpunkte

    Führerscheinstelle

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung nach 5 Jahren vorlegt.

  • Fachlich freigegeben durch

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

  • Fachlich freigegeben am
    16.09.2020