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Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Stadtbüro
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3333
- Bemerkung
- (Hotline)
- stadtbuero@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/stadtbuero
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)Hinweis:
Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
- im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro"
- über unseren Telefonservice 0355 6123333
- per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de
- über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
-
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Download
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Ausführliche Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen. -
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur die sorgeberechtigte Person den Antrag stellen.
Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss persönlich anwesend sein. Das gilt auch bei Antragstellung durch gesetzlichen Vertreter, gerichtlich bestellten Betreuer oder Person mit Vorsorgevollmacht!
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Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Erwird empfohlen, das Original der Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde oder Eheurkunde vorzulegen, um spätere Unstimmigkeiten und zusätzliche wege zu vermeiden.
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Gebühr für den Personalausweis für Antragsteller, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt ab dem 01.01.2020 37,00 €.
Unter dem 24. Lebensjahr bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 €.
Parallel dazu entfallen die Gebühren für das nachträgliche Aktivieren, Entsperren der Online-Ausweisfunktion oder der Änderung der PIN. -
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
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Zuständigkeit
örtliche Personalausweisbehörde
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
stadtbuero@cottbus.de(Stadtbüro)
Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice) -
Weitere Ansprechpunkte
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Alle Deutschen Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend im Inland aufhalten, sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen.
Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokumentes ist nicht möglich.
Die Herstellung des elektronischen Personalausweises erfolgt zentral in der Bundesdruckerei.
Die Ausgabe des Personaldokumentes erfolgt im Stadtbüro in der 2. Etage im Zimmer 2.079.
Die Identifikation für die Ausgabe erfolgt mit den vorhandenen bzw. abgelaufenen Dokument oder mit der Geburtsurkunde.
Bei Abholung des Personalausweises für Kinder, muss ebenfalls das vorhandene bzw. abgelaufene Dokument oder die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
Die Möglichkeit der Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person besteht. Die Abholung kann mit einer Vollmacht erfolgen, wenn sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Möchten Sie bei der Ausgabe Ihre Transport - PIN (PIN - Brief) in Ihre persönliche PIN ändern, halten Sie bitte Ihre Transport - PIN bereit.
Dies kann nicht in Vollmacht erfolgen. - Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Fachlich freigegeben am
27.02.2024