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Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Wenn Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung ändern lassen, wird Ihr Personalausweis ungültig. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen und in Deutschland gemeldet sind.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn Sie Ihren Familiennamen zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, ist die Beantragung eines Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.
Sind von der Änderung des Familiennamens auch Ihre Kinder betroffen, werden auch deren Personalausweise und Reisepässe mit dem alten Namen ungültig. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Beantragung eines neuen Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
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Voraussetzungen
- Sie haben nach der Scheidung einen neuen Familiennamen angenommen.
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Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass mit dem alten Namen
- falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
- Scheidungsurkunde
- Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
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Gebühren
Gebühr: 37 EUR (fix)
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Vorkasse: JaGebühr: 22.8 EUR (fix)
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Vorkasse: JaGebühr: 10 EUR (fix)
Für den vorläufigen Personalausweis.
Vorkasse: JaGebühr: 13 EUR (fix)
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Vorkasse: JaGebühr: 30 EUR (fix)
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Vorkasse: JaGebühr: 6 EUR (fix)
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Vorkasse: JaGebühr: 15 EUR (fix)
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn Sie über 16 Jahre alt sind.
Vorkasse: JaGebühr: (kostenfrei)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Vorkasse: Nein -
Ablauf
Wenn Sie einen neuen Personalausweis wegen einer Namensänderung beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihre Fingerabdrücke werden vor Ort genommen, um sie im Chip des Ausweisdokuments zu speichern.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
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Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
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Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
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Zuständigkeit
örtliche Personalausweisbehörde
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Weitere Ansprechpunkte
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder geht er Ihnen verloren, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust und Diebstahl können Sie auch selbst die Online-Funktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
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Weitere Informationen
- Informationen zum Personalausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
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Fachlich freigegeben am
25.06.2025