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Wertstoffe Entsorgung
Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).
Ihre zuständige Stelle
Amt 70 - Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung
- Adressart:
- Adresse
- Straße:
- Berliner Straße 6
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Adressart:
- Postanschrift
- Straße:
- Neumarkt 5
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-2735
- Bemerkung
- (Heike Reinschke, Fachbereichsleiterin Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung)
- Fax
- +49 355 612-132903
- abfallwirtschaftsamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/abfallwirtschaft
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen). -
Gebühren
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Ablauf
- Fristen
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Zuständigkeit
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
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Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Gilt für Leistungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger: Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
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Hinweise
Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.
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Weitere Informationen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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Fachlich freigegeben am
28.09.2020