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Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Ihre zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde

Straße:
Karl-Marx-Str. 69
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Schriftform erforderlich

    Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde


  • Ausführliche Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
  • Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    •  Hauptwohnsitz in Cottbus
    •  der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalter gestellt werden
  • Erforderliche Unterlagen

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel

    •   amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

    •   ggf. aktuelle Meldebescheinigung

    •   aktuellen Führerschein

    •   Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

    •   Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre

    Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • Ärztliches Gutachten (für Klasse C und D), nicht älter als 1 Jahr 
    • Bescheinigung über die Untersuchung des Leistungsvermögens (nur für die Klassen D1, D1E, D, DE)
    • Behördenführungszeugnis (nur für die Klassen D1, D1E, D, DE)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Gebühren

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    49,79 Euro für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
    49,79 Euro für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit
    48,99 Euro für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, wenn die Probezeit abgelaufen ist
    Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

  • Ablauf

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.

  • Bearbeitungsdauer

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen

  • Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.

  • Weitere Ansprechpunkte

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Die praktische Prüfung ist am Ort des Hauptwohnsitzes abzulegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Prüfort kann nur an den Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle verlegt werden. Der Antrag kann durch die Fahrschule in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

  • Fachlich freigegeben durch

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

  • Fachlich freigegeben am
    14.09.2020