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Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Ihre zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 69
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4788
- fahrerlaubnis@cottbus.de
- Bemerkung
- (Fahrerlaubnisbehörde)
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/fahrerlaubnis
Öffnungszeiten
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
-
Formulare
Ergänzung Land Brandenburg:
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde
-
Ausführliche Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
-
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalter gestellt werden
-
Erforderliche Unterlagen
Ergänzung Land Brandenburg:
Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel
• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
• ggf. aktuelle Meldebescheinigung
• aktuellen Führerschein
• Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
• Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Ärztliches Gutachten (für Klasse C und D), nicht älter als 1 Jahr
- Bescheinigung über die Untersuchung des Leistungsvermögens (nur für die Klassen D1, D1E, D, DE)
- Behördenführungszeugnis (nur für die Klassen D1, D1E, D, DE)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
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Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
49,79 Euro für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
49,79 Euro für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit
48,99 Euro für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, wenn die Probezeit abgelaufen ist
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten. -
Ablauf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
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Bearbeitungsdauer
Ergänzung Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen
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Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.
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Weitere Ansprechpunkte
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die praktische Prüfung ist am Ort des Hauptwohnsitzes abzulegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Prüfort kann nur an den Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle verlegt werden. Der Antrag kann durch die Fahrschule in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
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Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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Fachlich freigegeben am
14.09.2020