Verwaltungsleistungen suchen
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen
Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen
Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz
- Straße:
- Müllroser Chaussee 50
- PLZ Ort:
- 15236 Frankfurt (Oder)
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- 0331 8683-500
- Fax
- 0331 8683-590
- verbraucherschutz.office@lavg.brandenburg.de
- WWW Adresse
- https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
-
Formulare
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
-
Ausführliche Beschreibung
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.
-
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.
-
Erforderliche Unterlagen
Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
- Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
- Inhalte des Lehrgangs,
- Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
- gegebenenfalls Prüfungsordnung,
- gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
- Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
- gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.
-
Gebühren
Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000
Land Brandenburg:
Verwaltungsgebühr: EUR 400 - 1400
-
Ablauf
Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.
-
Fristen
vor Aufnahme der Tätigkeit
-
Zuständigkeit
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Dezernat V5 - Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung
- Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen
-
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
-
Fachlich freigegeben am
15.01.2021