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Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 69
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4788
- fahrerlaubnis@cottbus.de
- Bemerkung
- (Fahrerlaubnisbehörde)
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/fahrerlaubnis
Öffnungszeiten
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
-
Formulare
Land Brandenburg:
Persönliche Antragstellung
-
Ausführliche Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.
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Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Land Brandenburg:
- Mindestalter 15 Jahre
- Ordentlicher Wohnsitz in einem Bundesland, dass das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre gesenkt hat
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Klasse AM)
- Erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache des Bewerbers in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Modellversuch AM15 -
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
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Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Land Brandenburg:
Im Einzelfall unterschiedlich, je nach Aufwand
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
48,99 Euro für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten. -
Ablauf
Land Brandenburg:
Persönliche Antragstellung
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Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang erforderlicher Unterlagen
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Fristen
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Land Brandenburg:
Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich.
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Zuständigkeit
Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.
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Weitere Ansprechpunkte
Zur Antragstellung wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Land Brandenburg:
In den Kartenführerschein wird die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl verliert mit Erreichen des regulären Mindestalters für die Klasse AM (16 Jahre) ihre Gültigkeit und die Fahrerlaubnis gilt damit bundesweit.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM15 muss bei Antragstellung bzw. bei Ablegung der Prüfung im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Eine generelle Ausweispflicht besteht mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Es ist daher notwendig, bereits vor Antragstellung für die Klasse AM15 im Besitz eines gültigen Personaldokumentes zu sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Stadtbüro.
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Fachlich freigegeben am
18.04.2023