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Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Ihre zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 69
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4788
- fahrerlaubnis@cottbus.de
- Bemerkung
- (Fahrerlaubnisbehörde)
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/fahrerlaubnis
Öffnungszeiten
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
- Formulare
-
Ausführliche Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache ist erforderlich -
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
16,00 Euro für den internationalen Führerschein
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten. -
Ablauf
Land Brandenburg:
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
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Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
In der Regel sofort
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Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Land Brandenburg:
Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Ausstellung des internationalen Führerscheines erfolgt sofort, sofern ein EU-Führerschein vorgelegt wird.
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Gültigkeitsdauer eines internationalen Führerscheines beträgt je nach Vertragsstaat entweder 1 Jahr oder 3 Jahre, darf jedoch nicht die Gültigkeit des nationalen Führerscheines überschreiten. Der internationale Führerschein wird nicht verlängert. Auf Antrag kann ein neues Dokument ausgestellt werden.
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Weitere Informationen
Land Brandenburg:
Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Fachlich freigegeben am
30.12.2022