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Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Ihre zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 69
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4788
- fahrerlaubnis@cottbus.de
- Bemerkung
- (Fahrerlaubnisbehörde)
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/fahrerlaubnis
Öffnungszeiten
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
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Voraussetzungen
Land Brandenburg:
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, welche Fahrerlaubnisklassen Ihnen bereits erteilt wurden. Sie kann hierzu entsprechende Registerauskünfte einholen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache ist erforderlich -
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Gültiges Personaldokument
- biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- Strafanzeige der Polizei bei Diebstahl
- ggf. Registerauszug -
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
36,69 Euro Grundgebühr
30,70 Euro zusätzlich für die eidesstattliche Versicherung
09,00 Euro zusätzlich für eine vorläufige Fahrberechtigung
07,68 Euro zusätzlich für die Expressherstellung durch die Bundesdruckerei
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten. -
Fristen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
keine
- Rechtsgrundlage(n)
-
Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Für die Bearbeitungszeit können Sie sich eine vorläufige Fahrberechtigung aushändigen lassen. Diese berechtigt innerhalb Deutschlands zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wenn der verlorene Führerschein kein Kartenführerschein war und nicht in Cottbus ausgestellt wurde, wird noch zusätzlich ein aktueller Registerauszug der ausstellenden Behörde benötigt. Das Dokument wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt.
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Weitere Informationen
Land Brandenburg:
Das neu ausgestellte Führerscheindokument erhält eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Besitzsstand der Fahrerlaubnis ist davon nicht betroffen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Fachlich freigegeben am
26.10.2022