Verwaltungsleistungen suchen

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Ihre zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde

Straße:
Karl-Marx-Str. 69
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

  • Voraussetzungen

    Land Brandenburg:

    Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, welche Fahrerlaubnisklassen Ihnen bereits erteilt wurden. Sie kann hierzu entsprechende Registerauskünfte einholen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

     Hauptwohnsitz in Cottbus
    - persönliche Vorsprache ist erforderlich

  • Erforderliche Unterlagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    - Gültiges Personaldokument
    - biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
    - Strafanzeige der Polizei bei Diebstahl
    - ggf. Registerauszug

  • Gebühren

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    36,69 Euro Grundgebühr
    30,70 Euro zusätzlich für die eidesstattliche Versicherung
    09,00 Euro zusätzlich für eine vorläufige Fahrberechtigung
    07,68 Euro zusätzlich für die Expressherstellung durch die Bundesdruckerei
    Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

  • Fristen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    keine

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Für die Bearbeitungszeit können Sie sich eine vorläufige Fahrberechtigung aushändigen lassen. Diese berechtigt innerhalb Deutschlands zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wenn der verlorene Führerschein kein Kartenführerschein war und nicht in Cottbus ausgestellt wurde, wird noch zusätzlich ein aktueller Registerauszug der ausstellenden Behörde benötigt. Das Dokument wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt.

  • Weitere Informationen

    Land Brandenburg:

    Das neu ausgestellte Führerscheindokument erhält eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Besitzsstand der Fahrerlaubnis ist davon nicht betroffen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

  • Fachlich freigegeben am
    26.10.2022