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Ausländische EU-/EWR-Fahrerlaubnis umschreiben

EU-/EWR-Fahrerlaubnisse müssen umgeschrieben werden, wenn  nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

Ihre zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde

Straße:
Karl-Marx-Str. 69
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz