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Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung
Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 51 - Jugendamt
- Straße:
- Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-3515
- Bemerkung
- (Andrè Schneider Fachbereichsleiter Jugendamt)
- jugendamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/jugendamt
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
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Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Ausführliche Beschreibung
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
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Voraussetzungen
- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
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Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Einkommensnachweis
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Ablauf
- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
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Bearbeitungsdauer
1 - 4 Wochen
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Fachlich freigegeben durch
Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT
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Fachlich freigegeben am
15.06.2022