Verwaltungsleistungen suchen

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.

Ihre zuständige Stelle

Fachbereich 51 - Jugendamt

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

  • Voraussetzungen

    - Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

    - Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
    • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
    • Einkommensnachweis
  • Ablauf

    - Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

    - Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

    - Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

    - Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

  • Bearbeitungsdauer

    1 - 4 Wochen

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Fachlich freigegeben durch

    Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT

  • Fachlich freigegeben am
    15.06.2022