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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Ihre zuständige Stelle
Untere Straßenverkehrsbehörde
- Adressart:
- Adresse
- Straße:
- Berliner Straße 6
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Adressart:
- Postanschrift
- Straße:
- Neumarkt 5
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
- Bemerkung:
- (Fachbereich Ordnung und Sicherheit/ Servicebereich Untere Straßenverkehrsbehörde)
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4730
- Bemerkung
- (Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)
- Fax
- +49 355 612-134730
- strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/strassenverkehr
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
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Zuständigkeit
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
05.07.2022