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Werkstattkarte erstmalig beantragen
Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen.
Ihre zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 69
- PLZ Ort:
- 03044 Cottbus/Chóśebuz
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4788
- fahrerlaubnis@cottbus.de
- Bemerkung
- (Fahrerlaubnisbehörde)
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/fahrerlaubnis
Öffnungszeiten
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Terminvergabe online
zur online TerminvergabeBarrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
-
Online erledigen
- Werkstattkarte online beantragen, erneuern oder ersetzen
Hier können sie eine Werkstattkarte beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Werkstattkarte ersetzen.
- Werkstattkarte online beantragen, erneuern oder ersetzen
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Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
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Ausführliche Beschreibung
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist die Karteninhaber:innen aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.
Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt
Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr.
Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.
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Voraussetzungen
Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
- Sitz des Unternehmens in Cottbus
- persönliche Vorsprache ist erforderlich -
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto
- Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
- Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie
- Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Personaldokument des Unternehmers bzw. der zur Vertretung berufenen Person
- Personaldokument (Kopie) der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
- aktuelle Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- schriftliche Erklärung über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft (Erklärung muss von der verantwortlichen Fachkraft handschriftlich bestätigt werden oder Kopie des Arbeitsvertrages)
- Behördenführungszeugnis der verantwortlichen Fachkraft -
Gebühren
30 Euro bis 50 Euro
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.
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Ablauf
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
- Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
- oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
- Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt
Hinweis:
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Bearbeitungsdauer
1 - 3 Wochen
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Fristen
Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.
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Zuständigkeit
Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden und deren Beliehene
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Widerspruch
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Hinweise
Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (z.B. wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (z.B. Techniker scheidet wegen Ruhestand aus dem Unternehmen aus
Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.
Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.
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Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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Fachlich freigegeben am
08.12.2022