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Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der...

Ihre zuständige Stelle

Standesamt

Straße:
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
PLZ Ort:
03044 Cottbus/Chóśebuz
  • Ausführliche Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Wird Ihr Kind im Carl-Thiem-Klinikum geboren, erhalten wir von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren wurde und wer seine Eltern sind. Die Klinik bringt die Geburtsanzeige mit Ihren Unterlagen zum Standesamt. Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie Ihre Urkunden mit denen des Kindes zurück. Welche  Unterlagen im Einzelnen benötigt werden erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch, gern per Telefon, hier im Standesamt.
    Ist Ihr Kind zu Hause geboren, wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch an uns.

  • Gebühren

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Land Brandenburg:

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben. Diese richten sich nach den Tarifstellen 12.4.1 sowie 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
    • 1 Geburtsurkunde für das Kind 15,00 €
    • für jede weitere Ausfertigung dieser Urkunde die im gleichen rbeitsgang hergestellt wird: 7,50€
  • Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

  • Zuständigkeit

    Standesamt

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Standesamt@cottbus.de

    Telefon: 612 3367 oder 612 3369

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Vaterschaftsanerkennungen sind im Standesamt möglich. Dazu müssen beide Elternteile im Standesamt vorsprechen. Legen sie dazu Ihre Personaldokumente sowie Ihre Geburtsurkunden und ggf. Heiratsurkunden vor. Weitere Informationen erhalten sie auch telefonisch im Standesamt.

  • Fachlich freigegeben durch

    BMI Referat VII1

  • Fachlich freigegeben am
    22.06.2017