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Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung
Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken beim zuständigen Grundbuchamt bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Katasterbehörde zu beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Straße:
- Karl-Marx-Str. 67
- PLZ Ort:
- 03046 Cottbus/Chóśebuz
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Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Kontakt
- Telefon
- +49 355 612-4215
- Bemerkung
- (Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
- vermessungsamt@cottbus.de
- WWW Adresse
- https://www.cottbus.de/geoinformation
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
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Ausführliche Beschreibung
Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
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Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
- Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Alle zu vereinigenden bzw. zu teilenden Flurstücke müssen sich im gleichen Eigentum befinden.
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Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
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Gebühren
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Beurkundungen und Beglaubigungen sind entsprechend § 20 Absatz 3 BbgVermG gebührenfrei.
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Ablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Vereinigung im Grundbuch eintragen, Verschmelzung durch die Katasterbehörde (wenn beantragt)
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Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
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Zuständigkeit
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
Telefon: 0355 612 4272
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Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
28.02.2023