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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Ihre zuständige Stelle
Landratsamt Unterallgäu - SG 23 - Verkehr, Kfz-Zulassung (Standort 1)
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Bad Wörishofer Str. 33
- PLZ Ort:
- 87719 Mindelheim
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Postfach:
- Postfach Postfach 1362
- PLZ Ort:
- 87713 Mindelheim
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe -
Weitere zuständige Stellen
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Landratsamt Unterallgäu - SG 23 - Verkehr, Kfz-Zulassung (Standort 2)
Kontakt
- Straße:
- Herrenstr. 15
- PLZ Ort:
- 87700 Memmingen
- Straße:
- Herrenstr. 15
- PLZ Ort:
- 87700 Memmingen
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: - -
Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang
Kontakt
- Straße:
- Marktstr. 19
- PLZ Ort:
- 87742 Dirlewang
- Straße:
- Marktstr. 19
- PLZ Ort:
- 87742 Dirlewang
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: -
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Landratsamt Unterallgäu - SG 23 - Verkehr, Kfz-Zulassung (Standort 2)
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Online erledigen
- Bewilligung von Parkerleichterungen
Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und Tätige im Sozialen Dienst können eine Parkerleichterung online beantragen.
- Bewilligung von Parkerleichterungen
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Ausführliche Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
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Voraussetzungen
Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.
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Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
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Zuständigkeit
nicht angegeben
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Weitere Ansprechpunkte
nicht angegeben
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage