Verwaltungsleistungen suchen

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht

Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.

Ihre zuständige Stelle

Landratsamt Unterallgäu - SG 24 - Kommunalaufsicht, Staatliche Rechnungsprüfung

Adressart:
Mindelheim
Straße:
Bad Wörishofer Str. 33
PLZ Ort:
87719 Mindelheim
Adressart:
Mindelheim
Straße:
Postfach:
Postfach Postfach 1362
PLZ Ort:
87713 Mindelheim
  • Ausführliche Beschreibung

    Als Organ der Gemeinde unterliegt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der staatlichen Aufsicht (Rechts- bzw. Fachaufsicht).

    Als Beamtin/Beamter unterliegt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister den Vorschriften des Disziplinarrechts. Sofern der hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens besteht, ist ein Disziplinarverfahren gegen die Bürgermeisterin/den Bürgermeister einzuleiten. Dies geschieht grundsätzlich durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

    Bei kreisangehörigen Gemeinden ist daher das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde, bei kreisfreien Gemeinden die Regierung für die Prüfung der Frage zuständig, ob der hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens besteht. Sie können ihre Disziplinarbefugnisse jedoch auch auf die Landesanwaltschaft Bayern übertragen, die dann anstelle der Rechtsaufsichtsbehörde tätig wird.

  • Voraussetzungen
    nicht angegeben
  • Erforderliche Unterlagen
    nicht angegeben
  • Zuständigkeit
    nicht angegeben
  • Weitere Ansprechpunkte
    nicht angegeben
  • Rechtsgrundlage(n)