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Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht
Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.
Ihre zuständige Stelle
Landratsamt Unterallgäu - SG 24 - Kommunalaufsicht, Staatliche Rechnungsprüfung
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Bad Wörishofer Str. 33
- PLZ Ort:
- 87719 Mindelheim
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Postfach:
- Postfach Postfach 1362
- PLZ Ort:
- 87713 Mindelheim
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Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
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Ausführliche Beschreibung
Als Organ der Gemeinde unterliegt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der staatlichen Aufsicht (Rechts- bzw. Fachaufsicht).
Als Beamtin/Beamter unterliegt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister den Vorschriften des Disziplinarrechts. Sofern der hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens besteht, ist ein Disziplinarverfahren gegen die Bürgermeisterin/den Bürgermeister einzuleiten. Dies geschieht grundsätzlich durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Bei kreisangehörigen Gemeinden ist daher das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde, bei kreisfreien Gemeinden die Regierung für die Prüfung der Frage zuständig, ob der hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens besteht. Sie können ihre Disziplinarbefugnisse jedoch auch auf die Landesanwaltschaft Bayern übertragen, die dann anstelle der Rechtsaufsichtsbehörde tätig wird.
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Voraussetzungen
nicht angegeben
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Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
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Zuständigkeit
nicht angegeben
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Weitere Ansprechpunkte
nicht angegeben
- Rechtsgrundlage(n)