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Landschaftsbestandteil; Festsetzung
Teile der Landschaft, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von z. B. Naturdenkmalen erfüllen, können als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden.
Ihre zuständige Stelle
Landratsamt Unterallgäu - SG 32 - Naturschutz und Landschaftspflege
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Hallstattstraße 1
- PLZ Ort:
- 87719 Mindelheim
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Postfach:
- Postfach Postfach 1362
- PLZ Ort:
- 87719 Mindelheim
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Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe -
Weitere zuständige Stellen
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Regierung von Schwaben - Sachgebiet 51 - Naturschutz
Kontakt
- Straße:
- Berliner Allee 28
- PLZ Ort:
- 86153 Augsburg
- Straße:
- PLZ Ort:
- 86145 Augsburg
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: -
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Regierung von Schwaben - Sachgebiet 51 - Naturschutz
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Ausführliche Beschreibung
Im Interesse des Naturhaushalts oder zur Belebung des Landschaftsbildes können auch Landschaftsbestandteile durch Rechtsverordnung geschützt werden. Die als Landschaftsbestandteile geschützten Teile von Natur und Landschaft dürfen grundsätzlich nicht zerstört oder verändert werden.
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden gemäß Art. 51 Abs. 1 Nr. 5b BayNatSchG für den Erlass von Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) bis einschließlich 10 Hektar Größe zuständig.
Für geschützte Landschaftsbestandteile größer 10 Hektar sind gemäß Art. 51 Abs. 1 Nr. 5c BayNatSchG die höheren Naturschutzbehörden (= Regierungen) zuständig.
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Voraussetzungen
nicht angegeben
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Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
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Zuständigkeit
nicht angegeben
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Weitere Ansprechpunkte
nicht angegeben
- Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen