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Naturdenkmäler; Festsetzung
Besonders eindrucksvolle Naturobjekte können als Naturdenkmäler festgesetzt werden.
Your responsible authority
Landratsamt Unterallgäu - SG 32 - Naturschutz und Landschaftspflege
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Hallstattstraße 1
- PLZ Ort:
- 87719 Mindelheim
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Postfach:
- Postfach Postfach 1362
- PLZ Ort:
- 87719 Mindelheim
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Accessibility
Elevator available: Not specified
Wheelchair accessible: Not specified
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Detailed description
Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur (z. B. ein besonders wertvoller Einzelbaum) oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar (z.B. eine besonders wertvolle Wiese) geschützt werden, deren Erhaltung z. B. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, oder ihrer wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die als Naturdenkmäler geschützten Teile von Natur und Landschaft dürfen grundsätzlich nicht zerstört, beschädigt oder verändert werden.
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden nach Art. 51 Abs. 1 Nr. 4 BayNatschG für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG) zuständig.
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Requirements
nicht angegeben
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Documents
nicht angegeben
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Responsible authority
nicht angegeben
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Point of contact
nicht angegeben
- Legal basis
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