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Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
Ihre zuständige Stelle
Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 1)
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Bad Wörishofer Str. 33
- PLZ Ort:
- 87719 Mindelheim
- Adressart:
- Mindelheim
- Straße:
- Postfach:
- Postfach Postfach 1362
- PLZ Ort:
- 87713 Mindelheim
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe -
Weitere zuständige Stellen
-
Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 2)
Kontakt
- Straße:
- Herrenstr. 15
- PLZ Ort:
- 87700 Memmingen
- Straße:
- Herrenstr. 15
- PLZ Ort:
- 87700 Memmingen
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: -
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Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 2)
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Online erledigen
- Baubeginn online anzeigen
Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.
- Baubeginn online anzeigen
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Ausführliche Beschreibung
Bei der Anzeige des Abgrabungsbeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Abgrabungsbehörde lediglich über den bevorstehenden Abgrabungsbeginn informieren.
Durch die Anzeige des Abgrabungsbeginns soll die untere Abgrabungsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Abgrabungsüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung abgelaufen ist.
Folgen bei Nichtanzeige
Zeigen Sie den Abgrabungsbeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor der Ausführung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Abgrabungsbehörde die Einstellung der Abgrabung anordnen.
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Voraussetzungen
Den Abgrabungsbeginn müssen Sie anzeigen, wenn:
- Sie mit der Ausführung einer genehmigungspflichtigen Abgrabung beginnen oder
- Sie die Ausführung der Abgrabung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten fortsetzen.
Dies gilt ebenso für ein von einer Teilabgrabungsgenehmigung umfasstes Vorhaben.
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Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
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Ablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Baubeginnsanzeige“ bei der unteren Abgrabungsbehörde (Landratsämter und kreisfreie Städte) ein.
- Eine mündliche Anzeige genügt nicht.
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
- Die untere Abgrabungsbehörde prüft sodann, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung noch nicht abgelaufen ist. Ferner kann sie gegebenenfalls Maßnahmen zur Überwachung der Abgrabung vorbereiten.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Beginnsanzeigen ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Abgrabungsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Abgrabungsbeginn kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Abgrabungsbehörde angezeigt werden.
- Das vorgegebene Formular „Baubeginnsanzeige“ wird durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
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Fristen
Sie müssen den Abgrabungsbeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Ausführung anzeigen.
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Zuständigkeit
nicht angegeben
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Weitere Ansprechpunkte
nicht angegeben
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Da keine Entscheidung der unteren Abgrabungsbehörde ergeht, können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen.