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Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

Wann muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen?

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.

  • Voraussetzungen

    Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.

  • Erforderliche Unterlagen
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
  • Ablauf

    Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

  • Zuständigkeit

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.