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Teilbaugenehmigung
Wird eine Teilbaugenehmigung erteilt, können die Bauarbeiten für einzelne Bauteile vor Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens begonnen werden.
Ihre zuständige Stelle
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.
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Voraussetzungen
Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.
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Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.
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Gebühren
- 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
- für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist
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Ablauf
Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
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Bearbeitungsdauer
ca. 1 Monat
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Fristen
Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
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Zuständigkeit
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
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Weitere Ansprechpunkte
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
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Fachlich freigegeben am
17.07.2019