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Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer

Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg melden Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg an. Sie erhalten dann die Kammermitgliedschaft.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare
  • Ausführliche Beschreibung

    Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

    Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Cottbus. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

    • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
    • die zahnärztliche Weiter- und Fortbildung zu regeln und zu fördern,
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen und
    • für die Qualitätssicherung zu sorgen.

    Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

    Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") behandeln dürfen, sind Sie zugleich Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg.

  • Voraussetzungen
    • zahnärztliche Approbation oder
    • Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde und
    • Ausübung des Berufs in Brandenburg oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Wohnsitz in Brandenburg  
  • Erforderliche Unterlagen

    beglaubigte Kopien von allen mit der Berufsausübung zusammenhängenden Urkunden

  • Gebühren

    • für die Anmeldung: keine
    • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    • die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer festsetzt
  • Ablauf

    Wenn Sie Zahnärztin oder Zahnarzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landeszahnärztekammer an:

    • Formulare können Sie telefonisch unter der: 0355/3814814 bei Frau Schulz anfordern. 
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Unterlagen bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg ein.
  • Bearbeitungsdauer

    zeitnah

  • Fristen

    Anmeldefrist:

    • vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder bei Wohnsitzbegründung in Brandenburg (ständige Niederlassung)
    • bei neuapprobierten Zahnärztinnen und Zahnärzten innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Approbation
  • Zuständigkeit

    Landeszahnärztekammer Land Brandenburg (LZÄKB)

    Mitgliederverwaltung/Weiterbildung

  • Weitere Ansprechpunkte

    Landeszahnärztekammer Land Brandenburg (LZÄKB)

    Mitgliederverwaltung/Weiterbildung

    Frau Schulz

    Parzellenstraße 94

    03046 Cottbus

    Fax: 0355 3814848

    Tel.: 0355 38148014

    Servicezeiten:

    Mo. 09:00 – 16:00 Uhr

    Di. 09:00 – 16:00 Uhr

    Mi. 09:00 – 18:00 Uhr

    Do. 09:00 – 16:00 Uhr

    Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

    Mittagspause jeweils zwischen 12:00 und 13:00 Uhr

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

  • Fachlich freigegeben am
    16.01.2020