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Ausführungsgenehmigung fliegender Bauten

Ausführungsgenehmigung Fliegende Bauten

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren


  • Ausführliche Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.

    Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst, welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.

  • Voraussetzungen

    Vor Erteilung der Ausführungsgenehmigung ist der Fliegende Bau zur Probe aufzustellen. Auf die probeweise Aufstellung kann verzichtet werden, wenn sie zur Beurteilung der Stand- oder Betriebssicherheit des Fliegenden Baus nicht erforderlich ist.

  • Erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung sind die erforderlichen Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung beizufügen.

    a) Bau- und Betriebsbeschreibungen,

    b) Bauzeichnungen auf Papier, auf Gewebe oder aus gleichwertigem Material (übersichtliche Darstellung der gesamten Anlage, zum Beispiel im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50),

    c) Einzelzeichnungen der tragenden Bauteile und deren Verbindungen, zum Beispiel im Maßstab 1 : 10 oder 1 : 5,

    d) baustatische Nachweise sowie die Sicherheitsnachweise über die maschinentechnischen Teile und elektrischen Anlagen,

    e) Prinzipschaltpläne für elektrische, hydraulische oder pneumatische Anlagenteile oder Einrichtungen,

    f) Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis für Zelte mit mehr als 400 Besucherplätzen.

  • Gebühren

    1,4 Prozent der Herstellungskosten, mindestens 100€

    Gemäß Tarifstelle 6.1-6.4 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

  • Ablauf

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Ein Ausfertigung der für die Verlängerungsprüfung und die Gebrauchsabnahme erforderlichen und mit Prüfvermerk versehenen Original-Bauvorlagen ist dem Prüfbuch beizufügen.

    Das Prüfbuch ist dauerhaft zu binden und mit fortlaufenden Seitenzahlen zu versehen.

  • Bearbeitungsdauer

    3-6 Monate

  • Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.

  • Zuständigkeit

    TÜV Rheinland Industrie

  • Weitere Ansprechpunkte

    Prüfstelle fliegende Bauten

  • Rechtsgrundlage(n)

    Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    01.06.2022